Immer mehr Jugendliche haben bereits Hörschäden und ein grossteil der Bevölkerung leidet unter ständigen Ohrgeräuschen, dem Tinitus. Aus diesem Grund haben sich die DEHOGA, Gesundheitsbehörden, Krankenkassen, der BVD ( Berufsverband Discjockey ev.) und die Technikerkasse zusammengesetzt.
Das Ziel des DJ-Führerscheins ist ein Sachkundenachweis der den Discjockey nachhaltig befähigen soll verschiedene Maßnahmen zur Minimierung des Risikos einzusetzen. Bei dieser eintägigen Schulung mit schriftlicher Prüfung wurden rechtliche, gesundheitliche und technische Kenntnisse über den Umgang mit Lautstärke vermittelt.
Das Ziel ist es die Lautstärke auf unter 100 Dezibel zu begrenzen.
Diese Maßnahme ist zur Zeit noch auf freiwilliger Basis, wird aber bei nicht Einhaltung, schon bald vom Gesetzgeber, Land, Bund oder EU, vorgeschrieben werden.
Das hieße, ein Grenzwert von 95 Dezibel wird vorgeschrieben, wie auch schon in Frankreich und der Schweiz. Und diese 5 Dezibel werden den Partyspaß erheblich beeinträchtigen.
Also, freiwillig die Lautstärke von 99,9 Dezibel einhalten.