Laserschutz
Der Laserschutzbeauftragte
Laser, wohl die faszinierendste und aufregendste Art, Licht für eine Show zu celebieren, um hier aber richtig loslegen zu können, hat der Gesetzgeber eine Hürde eingebaut, den Laserschutzbeauftragten und das ist gut und richtig!
Bei Benutzung - einschalten - eines Lasers ab der Klasse 3b und höher muss zwingend ein Laserschutzbeauftragter vor Ort sein!
Laserschutzbeauftragte müssen ausreichende Fachkunde besitzen!
Diese sind geregelt in den Durchführungsanweisungen der Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, kurz die BGV B2.
Die zugängliche Laserstrahlung ist gefährlich für das Auge, häufig auch für die Haut! Das direkte Blicken in den Strahl bei Lasern der Klasse 3b und höher ist gefährlich.
- Um Ihnen auch diesen Service bieten zu können, habe ichin Hamburg amSeminar
- Laser im Unterhaltungsbereich -
das Zertifikat zum Laserschutzbeauftragten nach bestandener Prüfung bekommen.